CO2 einen Preis geben und Energiegeld auszahlen 21. Mai 2019 Liebe Freund*innen, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreichen zu können, braucht Europa ambitioniertere Klimaziele – und noch wichtiger: Die CO2-Emissionen müssen auch tatsächlich sinken.Dafür ist eine von vielen notwendigen Maßnahmen, dass CO2 endlich einen wirksamen Preis bekommt. Ein dynamisch ansteigender Mindestpreis sorgt für wirksamen Klimaschutz, indem klimafreundliche Investitionen kontinuierlich gegenüber klimaschädlichen Alternativen attraktiver werden. Deswegen haben wir einen entsprechenden Antrag „Europäische Klimapolitik forcieren: CO2 einen Preis geben und Energiegeld einführen“ in den Landtag eingebracht, der am morgigen Mittwoch erstmals im Plenum beraten wird. Insbesondere für die bislang vom Emissionshandel ausgenommenen Bereiche wie Gebäude, Mobilität und Landwirtschaft wird eine grundlegende Änderung der Steuern und Abgaben benötigt, die Klimaschutz fördert, statt ihn wie bisher zu behindern. Würden alle Energieträger entsprechend ihres jeweils spezifischen CO2-Ausstoßes bepreist, würde die erzielte Lenkungswirkung hin zu klimafreundlichen Energieträgern helfen, die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes zu erreichen. Klar ist aber auch: Eine CO2-Bepreisung alleine wird das Klima nicht retten. Ohne sie werden die Klimaziele von Paris jedoch mit Sicherheit verfehlt. Die Einnahmen gehen zurück an die Bürger*innen Um soziale Verwerfungen zu vermeiden und die Akzeptanz für eine CO2-Bepreisung sicherzustellen sollen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als Energiegeld an die Bürger*innen zurückgezahlt werden. Mit diesen Forderungen haben wir uns auch am Europawahlprogramm orientiert. Eine wirksame CO2-Bepreisung wird auch innovative Produkte, Konsumangebote und neue Technologien gerade von kleinen und mittleren Unternehmen aus NRW unterstützen. Ähnliche Impulse könnten für eine klimafreundliche Stadtentwicklungspolitik und eine entsprechende Veränderung der Klimapolitik der Stadtwerke gesetzt werden. 5 Fragen und 5 Antworten zum Thema CO2-Bepreisung 1. Worum geht es uns GRÜNEN in der Debatte um eine stärkere CO2-Bepreisung? Wir wollen nichts verbieten, sondern wirtschaftliche Anreize für Klimaschutz setzen. Wir fordern schon lange, dass die Preise für Produkte und Dienstleistungen auch ökologische Folgekosten beinhalten müssen. Umweltökonomen nennen das „Internalisierung externer Kosten“, also die Einpreisung von Umweltkosten. Damit industrielle Produktion in Deutschland nicht teurer wird als in Nachbarländern, wäre eine europaweite Berücksichtigung der Klimawirkung bei Steuern, Abgaben und Umlagen richtig. Notfalls muss Deutschland aber auch bereit sein, mit einigen Nachbarländern voran zu gehen. 2. Was muss sich genau ändern? Im Moment sind die unterschiedlichen Energieträger in den verschiedenen Sektoren sehr unterschiedlich mit Steuern, Abgaben und Umlagen belastet, jedoch ohne eine klare Orientierung an der Klimawirkung. Ein einheitlicher CO2-Preis über alle Energieträger und Sektoren wird vermutlich nicht funktionieren. Vielmehr muss die Bundesregierung bei einer CO2-Bepreisung mögliche Änderungen und entsprechende Auswirkungen in unterschiedlichen Sektoren im Detail betrachten. So ist beispielsweise absehbar, dass Strom günstiger werden muss, um dessen Einsatz im Verkehr zu erleichtern. Das könnte beispielsweise durch eine Senkung der Stromsteuer erreicht werden. Gleichzeitig könnten die Steuern auf Benzin und Diesel steigen. 3. Warum reicht der bestehende EU-Emissionshandel nicht aus? Der EU-Emissionshandel ist das wichtigste marktwirtschaftliche Klimaschutzinstrument auf europäischer Ebene. Er deckt den Großteil der EU-weiten Emissionen in den Sektoren Energiewirtschaft und Industrie ab, andere wichtige Sektoren wie Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft sind jedoch vom Emissionshandel vollständig ausgenommen. Der EU-Emissionshandel soll durch die stetige Verknappung der handelbaren Emissionszertifikate sicherstellen, dass die EU-Klimaziele erreicht werden, die Ziele aus dem Klimaschutzabkommen von Paris werden jedoch verfehlt. Ein grundsätzliches Problem beim Emissionshandel ist, dass die Preisentwicklung nicht planbar ist. So sind auch in der Zukunft Preisstürze wie nach der Finanzkrise 2007 möglich. Ein kontinuierlich steigender Mindestpreis könnte die Planbarkeit für klimaschonende Investitionen erhöhen. Großbritannien macht mit einem solchen nationalen Mindestpreis im EU-Emissionshandel seit einigen Jahr gute Erfahrungen. 4. Was meinen wir, wenn wir von Aufkommensneutralität sprechen? Um eine wirkungsvolle Lenkungswirkung zu erzielen, gehen bisher diskutierte Modelle für eine CO2-Bepreisung (z.B. Potsdam Institut für Klimafolgenforschung, Forum Ökologisch Soziale Marktwirtschaft oder Agora Energiewende) davon aus, dass die Abgaben und Umlagen nicht aufkommensneutral reformiert werden, sondern es insgesamt zu Mehreinnahmen kommen wird. In unserem Antrag sprechen wir uns für die Auszahlung dieser Mehreinnahmen in Form eines „Energiegeldes“ aus. Klimafreundliches Verhalten würde belohnt, da alle Bürger*innen Energiegeld in gleicher Höhe ausgezahlt bekämen. In der Schweiz gibt es bereits ein solches Energiegeld. Dort werden zwei Drittel als Pro-Kopf-Zahlung an die Bevölkerung direkt zurückgegeben und ein Drittel wird in die Förderung der energetischen Gebäudesanierung investiert. 5. Wie wirkt sich eine CO2-Bepreisung auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen aus? Eine Aussage, wie sich eine stärkere CO2-Bepreisung auf unterschiedliche Gruppen wie Pendlerinnen, Eigenheimbesitzerinnen oder Mieter*innen auswirkt, ist von der genauen Ausgestaltung abhängig. Uns ist wichtig, dass gerade die unteren Einkommensgruppen unter dem Strich nicht stärker belastet werden als heute. Dafür ist die Auszahlung einer Pro-Kopf-Pauschale eine recht einfach umzusetzende Möglichkeit. Denn mit steigendem Einkommen steigt in der Regel auch der persönliche CO2-Fußabdruck.