Landtagsfraktion kritisiert BVWP / B8n

Die grüne Landtagsfraktion hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan geäußert. Dort heißt es zu Beginn:

„[…] Es ist jedoch festzustellen, dass die für Stellungnahmen anberaumte Frist für eine ausführliche und angemessene Auseinandersetzung mit diesem zentralen verkehrspolitischen Plan nicht ausreichend ist. Die Schwerpunktsetzungen für eine nachhaltige Verkehrspolitik hätten eine breitere Debatte und Beteiligung verdient. Denn die Sicherstellung von Mobilität über eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist eine der zentralen Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen. Eine
besondere Herausforderung ist es, den wachsenden Ansprüche im Personen- und Güterverkehr durch gezielte Maßnahmen so zu begegnen, dass die Ziele einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung und Stärkung der umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und Binnenschifffahrt gerade im Sinne eines umfassenden Klimaschutzes verwirklicht werden können. Die strategische Ausrichtung des Bundesverkehrswegeplanes (s. Investitionsszenarien S. 32 ff.) sollte sich entsprechend deutlich Stärker an Szenario 3 „Stärkung Schiene/Wasserstraße“ orientieren. Hierbei ist darauf zu verweisen, dass gerade in Bezug auf die Güterverkehre die Berechnungsgrundlagen des BVWP zweifelhaft sind.“

 

In der 17-seitigen Stellungnahme gibt es ebenfalls eine explizite Ausführung zur B8n, genauer:
B8−G10−NW von Dinslaken (A 59) bis Wesel (B 58)
B8−G10−NW−T1−NW von Dinslaken (A 59) bis Friedrichsfeld (K 12)
B8−G10−NW−T2−NW von Friedrichsfeld (K 12) bis Wesel (B 58)

„Das Projekt wird sehr kritisch bewertet. Es wird auf die Kritik des Umweltbundesamtes vom 25.04.2016 verwiesen, welches eine Streichung des Projekts aus Gründen des Natur- und Flächenschutzes anregt. Durch das Projekt käme es nicht nur zur Entlastung, sondern auch zur Belastung bestimmter Wohnsiedlungen im Bereich Voerde mit zusätzlichem Lärm und Schadstoffen. Bei dieser Strecke könnte es sich um eine Lkw-Maut-Ausweichstrecke zur A 3 handeln. Die kürzlich erfolgte Erweiterung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 sowie die ab 2018 vorgesehenen Ausweitung auf alle Bundesstraßen sollten in eine neue Bewertung des NKV einbezogen werden. Es fehlt eine Alternativenprüfung, durch welche Maßnahmen der Verkehrsfluss auf der bestehenden B 8 verbessert werden könnte. Der geplante Ausbau der A 3 (A3-G70-NW und A3-G80-NW, beide im VB) sollte als gesetzt in die Analyse des Planfalls 2030 übernommen werden, da über den Ausbau Verkehre auch verstärkt über die bestehende Autobahn abgewickelt werden könnten.“