Fünf Fraktionen stellen gemeinsamen Antrag zur Personalsituation der Stadtverwaltung 1. November 20241. November 2024 Die Ratsfraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, UBV und FDP haben am 31.10.2024 gemeinsam einen Antrag gestellt, welcher den Vorstandsbereich I auffordert umfangreiche Informationen zum Themenschwerpunkt Personal darzulegen, wie dies zuvor die anderen Vorstandsbereiche II, III und IV für ihre Themenschwerpunkte gemacht haben. Diese Informationen sollen nach Wunsch der Fraktionen im Rahmen einer Präsentation in einer Sonderratssitzung vorgestellt werden, um die Gelegenheit für Nachfragen zu ermöglichen. Folgende Informationen sollten laut Antrag mindestens Bestandteil der Präsentation sein:1. Stand und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen2. Beantwortung des Fragenkatalogs der UBV vom 05.04.2024 und 24.06.2024 (Anfrage/Antrag)3. Beantwortung der aufgekommenen Fragen aus den Samstagsveranstaltungen Anfang Januar diesen Jahres (mündliche Anfragen 20.01.2024, z.B. Aussagen zum Krankenstand)4. Welche Stellenausschreibungen im Zusammenhang mit freiwilligen Leistungen wurden im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung zurückgestellt? Die Präsentation soll zu Transparenz aller Entscheidungsträger*innen beitragen, um in der schwierigen Haushaltslage die bestmöglichen Entscheidungen für die Bürger*innen unserer Stadt zu treffen (und den Beschäftigten der Verwaltung möglicherweise gegebene Ängste zu nehmen). Die Antragstellung beruht unter anderem auf der Tatsache, dass rund ein Drittel des gesamten Haushaltsetats, also rund 100 Mio. Euro, vom Vorstansbereich I verantwortet werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat bereits im Rahmen der Präsentation ihrer Prüfungsergebnisse im Januar 2023 darauf hingewiesen, dass die Belastung des städtischen Haushalts durch die Personalaufwendungen überdurchschnittlich hoch sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Dinslaken nicht unerhebliche Arbeitsbereiche bereits über Gesellschaften ausgegliedert hat und die dort entstehenden Personalkosten in der Betrachtung der GPA nicht berücksichtigt sind. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass bei den Personalkosten von zehn vergleichbaren Städten in NRW nicht eine einzige Stadt auch nur annähernd so hohe Personalkosten hat wie Dinslaken. Zur Wahrung des Datenschutzes sollen innerhalb der Präsentation keine namentlichen Nennungen erfolgen, sodass man der der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zu jeder Zeit gerecht wird.