Kommunalinfo: Novelle der Landesbauordnung 28. Oktober 202328. Oktober 2023 Die schwarz-grüne Koalition auf Landesebene geht mit mit der Novelle der Landesbauordnung einen weiteren wichtigen Schritt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen. Die Landtagsabgeodneten, Arndt Klocke, Sprecher für Bauen und Wohnen und Michael Röls-Leitmann, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Klimaschutz & Energiepolitik halten dazu zusammen fest: „Damit auf mehr Dächern Photovoltaikanlagen installiert werden können, schaffen wir Abstandsregeln ab und führen eine gestaffelte Solarpflicht ein. Zudem erleichtern wir beispielsweise den Ausbau von Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten, indem wir die Mindestabstände reduzieren. Das stärkt den Ausbau der Windenergie im urbanen Raum. Eine Übersicht, welche weiteren Verbesserungen in dieser Novelle stecken, erhaltet Ihr in dieser Kommunalinfo.“Damit auf mehr Dächern Photovoltaikanlagen installiert werden können, schaffen wir Abstandsregeln ab und führen eine gestaffelte Solarpflicht ein. Zudem erleichtern wir beispielsweise den Ausbau von Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten, indem wir die Mindestabstände reduzieren. Das stärkt den Ausbau der Windenergie im urbanen Raum. Eine Übersicht, welche weiteren Verbesserungen in dieser Novelle stecken, erhaltet Ihr in dieser Kommunalinfo. Die Solarpflicht kommt Mit der Novelle der Landesbauordnung (LBauO), die zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, führen wir eine sukzessive Solarpflicht ein. Diese erstreckt sich zunächst auf den Neubau von Nicht-Wohngebäuden (ab 1.1.2024) und Wohngebäuden (ab 1.1.2025). Ab dem 1. Januar 2026 umfasst die Solarpflicht auch Bestandsgebäude, bei denen größere Dachsanierungen vorgenommen werden. Zudem müssen kommunale Gebäude bereits ab 2024 mit Solaranlagen ausgestattet werden, geeignete Dachflächen von Landesliegenschaften sind möglichst bis zum 31. Dezember 2025 mit PV-Anlagen auszustatten. Eine solche Solarpflicht besteht bereits in diversen Bundesländern. Dadurch werden Dachflächen obligatorisch zur Energieerzeugung genutzt, sodass die Energiewende insbesondere in dicht besiedelten urbanen Räumen vorankommt. Da hier für andere Erneuerbare Energien kaum Flächen zur Verfügung stehen, sind Photovoltaikanlagen auf Dächern die geeignetste Form der klimaneutralen Stromerzeugung. Hauseigentümer*innen profitieren, da sie selbst erzeugten Strom zu niedrigsten Preisen nutzen können, was insbesondere die Nutzung von Wärmepumpen und Elektroautos deutlich attraktiver macht und somit die Wärme- und Antriebswende indirekt befördert. Mieter*innen können über Mieterstrommodelle ebenso von der vor-Ort-Stromerzeugung durch deutlich geringere Strompreise profitieren. Abstandsregeln für PV-Dachanlagen, Wärmepumpen und Fassadendämmung verbessert Neben der Solarpflicht bringt die LBauO weitere Verbesserungen für die Photovoltaik. So müssen auf den Dächern von Doppelhaushälften oder Reihenhäusern keine Abstände mehr zum Nachbarn eingehalten werden. Bislang blieb aufgrund der Abstandsregeln zu den Nachbardächern auf herkömmlichen Reihenhäusern kaum Platz für PV-Anlagen, insbesondere, wenn Dachfenster oder -gauben bereits einen Teil der Dachfläche einnehmen. Die verbleibenden möglichen Flächen erlaubten daher nur recht kleine PV-Anlagen, eine volle Ausnutzung der Dachfläche wurde durch die Regelung verhindert. Mitunter haben Eigentümer*innen aufgrund der Einschränkung ganz auf die Installation einer PV-Anlage verzichtet. Auch für Wärmepumpen werden feste Abstände zu Nachbargebäuden abgeschafft, die Lärmwirkung auf die Nachbarschaft muss weiterhin beachtet werden. Ebenso erleichtern wir die nachträgliche Dämmung von Fassaden: Auch hier fallen hinsichtlich der Abstandsregelungen Einschränkungen weg. Mehr Platz für Windenergie – auch in Industriegebieten Zudem reduzieren wir für Windenergieanlagen den bauordnungsrechtlichen Abstand zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden. Dieser Abstand soll statt bislang 50 Prozent in Zukunft nur noch 30 Prozent ihrer größten Höhe betragen. Damit schaffen wir mehr Platz für die Windenergie. In Gewerbe- und Industriegebieten gelten dann noch geringere Abstandsregelungen. Hier reichen für Windräder in Zukunft Abstände von 20 Prozent ihrer größten Höhe. So erleichtern wir Unternehmen die Selbstversorgung mit Windstrom auf ihrem Firmengelände. Deutliche Absage an Schottergärten, Erleichterungen für Bauen mit Holz Das Gesetz stellt klar, dass Schotterungen von nicht bebauten Flächen sowie die Verwendung von Kunstrasen für diese Flächen keine zulässige andere Verwendung darstellen. Dies ist ein Beitrag um Hitzeinseln in den Städten zu verhindern und zugleich einen Beitrag zur Biodiversität zu leisten. Mit dieser Klarstellung können die Kommunen vor Ort gegen Schottergärten vorgehen und mit weiteren Informationen mehr Vorgärten zum Blühen bringen. Durch Änderungen in der Landesbauordnung wird das „Bauen mit Holz“ stärker unterstützt: Dies ermöglicht eine umfassende Anwendung der im Land Nordrhein-Westfalen eingeführten Muster-Holzbaurichtlinie. Erleichterungen für den Mobilfunkausbau Mit der Änderung der Landesbauordnung gehen wir weitere wichtige Schritte für einen schnelleren und leichteren Mobilfunkausbau in Nordrhein-Westfalen. Wir werden den technologischen Weiterentwicklungen gerecht, die teilweise höhere Mobilfunkmasten und Antennen bedürfen und ermöglichen eine bessere Versorgung in der Fläche, indem wir bei mehr Anlagen keine Genehmigungen mehr verlangen. Insbesondere außerhalb von bebauten Ortsteilen wird der Mobilfunkausbau deutlich erleichtert, auch indem unnötige Abstandsregeln entfallen. Dabei bleiben die Anforderungen an Qualität und Sicherheit weiterhin hoch. Das bringt gerade für den ländlichen Raum und entlang von Straßen und Schienenstrecken die notwendige Beschleunigung des Ausbaus. Neben diesen Punkten wurde in der Landesbauordnung auch eine kleine Bauvorlageberechtigung für Handwerker*innen aufgenommen, weitere Verfahrenserleichterungen für Baugenehmigungsprozesse (Genehmigungsfreistellung für Gebäudeklasse 4) ermöglicht und die Schriftform statt der Textform als Beitrag zur Digitalisierung der Prozesse eingeführt. Darüber hinaus wird den Kommunen vor Ort ermöglicht, für neue Bau- und Wohnformen von der Landesbauordnung abzuweichen. Statt PV-Anlagen über neue Parkplätze zu setzen, können Antragsteller*innen künftig auch je fünf Parkplätzen einen Baum pflanzen. Mit unserem Änderungsantrag haben wir nochmal deutlich gemacht, dass im Sinne der Barrierefreiheit von der grundsätzlichen Aufzugspflicht nur abgewichen werden darf, wenn im Rahmen von Aufstockungen von Bestandsgebäuden neuer Wohnraum geschaffen wird.“ Weitere Informationen zum Gesetz findet Ihr hier. Und hier geht´s zum gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen.