Antwort auf Große Anfrage zur Rolle der Landesregierung bei Räumung des Hambacher Waldes 22. März 2020 Liebe Freund*innen, etwa 18 Monate nach dem größten Polizeieinsatz der Geschichte Nordrhein-Westfalens bestätigt die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage erneut, dass die Landesregierung sich mit der Räumung des Hambacher Waldes zur Interessensvertreterin von RWE gemacht hat. Dies ergab sich schon durch unsere vielen Kleinen Anfragen sowie die Plenar- und Ausschussdiskussionen. Die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage – über einhundertfünfzig Seiten inklusive Anhängen – macht deutlich, wie Minister Reul und Ministerin Scharrenbach im Sommer 2018 alle Hebel in Bewegung setzten, um RWE eine störungsfreie Rodungssaison zu ermöglichen. Die Antwort auf unsere Große Anfrage ist hier zu finden. Zur Erinnerung: Was bisher geschah Im Herbst 2018 stand ab dem 1. Oktober die nächste Rodungssaison bevor und es war zu befürchten, dass RWE den Hambacher Wald roden werde. Im Juli 2018 stellte das Unternehmen einen Antrag für die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald bei den zuständigen Kommunen und dem Polizeipräsidium Aachen, um auch noch die letzten Reste der Braunkohle unter dem Hambacher Wald auszubeuten. Dieser Räumungsantrag wurde von den Kommunen Anfang August 2018 abgelehnt. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung veranlasste jedoch Mitte September 2018 durch Weisung an die oberen Bauaufsichtsbehörden die Räumung des Waldes. Als Grund wurde der fehlende Brandschutz der Baumhäuser und die damit einhergehende Gefahr für Leib und Leben der Baumhausbewohner*innen genannt. Wichtigste Erkenntnisse aus der Antwort der Landesregierung 1. Innenminister Reul täuschte die Öffentlichkeit über die Lage im Hambacher Wald Minister Reul hat den Entschluss zu einer präventiven Räumung immer mit einer Zuspitzung von schweren Rechtsverstößen und Straftaten im Frühjahr und Sommer 2018 begründet. Selbstverständlich ist jede Straftat eine zu viel und Protest muss immer gewaltfrei sein. Die von uns angefragte Übersicht über die verzeichneten Straftaten geben dies jedoch in keiner Weise her (Anlage 2 der Anfrage). Vielmehr belegen sie, dass Minister Reul die Öffentlichkeit getäuscht hat, um Stimmung gegen die Baumhausbewohner*innen zu machen und den Polizeieinsatz zu legitimieren. Bis zum Sommer 2018 bewegten sich die Straftaten auf einem Niveau vergleichbar mit denen im Vorjahr. Im August 2018 gab es einen Anstieg auf 28 Straftaten von 12 Straftaten im Juli. Erst im Herbst 2018 jedoch, in den Monaten September und Oktober, also mit Beginn der Räumung des Waldes eskalierte die Situation und die Zahlen der Straftaten stiegen erheblich an (400 bis 600 Straftaten, im November 34 Straftaten). Statt zu deeskalieren, hat Minister Reul mit seinem Drängen auf eine baldige Räumung des Waldes die Eskalation provoziert. Diese Falschinformation des Ministers ist eine von vielen im Zusammenhang mit den Protesten im Hambacher Wald. Reul hat wiederholt getäuscht und getrickst. Man denke an die Präsentation von Waffen im Vorfeld der Räumung, die tatsächlich schon bei Durchsuchungen 2016 sichergestellt wurden oder an die angeblichen Tunnelsysteme im und am Wald, die es so auch nie gab. 2. Bauministerin Scharrenbach lässt sich mit Bauordnungsrecht vor den Karren spannen Aus der Antwort auf unsere Große Anfrage wird klar, dass die Argumente aus dem Bauordnungsrecht von Ministerin Scharrenbach nur auf den Hilferuf ihres Kollegen, Innenminister Reul erfolgten. Aus seiner Sicht wäre die Polizei nur zuständig, wenn es ausgelöst durch Rodungsarbeiten zu Gewalttaten kommt. Aus diesem Grund bat er seine Kabinettskolleg*innen in einem Hilfebrief vom 27. Juli 2018 um eine Prüfung von möglichen Maßnahmen ihrer nachgeordneten Behörden, für die die Polizei dann Amts- und Vollzugshilfe leisten würde. Reul machte sogar konkrete Vorschläge, welche Maßnahmen durch andere Behörden ergriffen werden könnten (neben forst- und naturschutzrechtlichen Maßnahmen auch solche des Bauordnungsrechts). Die Polizei würde dann für Unterstützung bei der Umsetzung sorgen. Bemerkenswert ist, dass Vertreter*innen des Bauministeriums noch im Juli 2018 keine Zuständigkeit der Bauordnungsbehörden wegen fehlenden Brandschutzes sahen, eine Zuständigkeit aus ihrer Sicht sogar ausscheide. Das macht die Argumentationsversuche von Ministerin Scharrenbach zunichte, es sei ihrem Haus von Anfang an ausschließlich um den Brandschutz gegangen und die Baumhausbeseitigungen stünden nicht im Zusammenhang mit der Rodung (so die Ministerin während und nach der Räumung des Waldes im Bauausschuss am 14. September und 23. November 2018). Im Gegenteil, Ministerin Scharrenbach gab dem hohem Druck ihres Kabinettskollegen Reul nach und ließ eine bauordnungsrechtliche Begründung entwickeln. Die von uns Grünen geäußerte Vermutung, dass der Brandschutz der Landesregierung letztlich nur als vorgeschobene rechtliche Begründung diente, um den Wald räumen zu können, stimmte offensichtlich. Auf einmal waren Maßnahmen nach dem Bauordnungsrecht doch möglich, obwohl sie vorher verneint wurden. Dieses Rechtsstaatsverständnis und diese Art der interessengeleiteten Rechtsanwendung untergraben das Vertrauen der Bürger*innen in den Rechtsstaat, weil das Recht universell für alle gleich gilt und nicht so anzuwenden ist, wie es Frau Scharrenbach und Herr Reul für ihre Ziele gerne hätten. Dieses Vorgehen der Landesregierung ist ungeheuerlich. 3. Die Landesregierung nahm einen gefährlichen Polizeieinsatz in Kauf und ignorierte ein anstehendes Gerichtsverfahren Es wird deutlich, dass die Landesregierung im Vorfeld der Räumung in keiner Weise versucht hat, RWE zu einem Verzicht auf die Rodungen zu bewegen. Die ab Sommer 2018 stattfindenden Verhandlungen der Kohlekommission hätten Grund genug sein müssen für einen erneuten Rodungsverzicht – notfalls hätte die Landesregierung ein Rodungsmoratorium bis zum Ende der Verhandlungen aussprechen müssen. Dass die Landesregierung hier passiv blieb, war verantwortungslos. Bei ihren Abwägungen zur Durchsetzung des Bauordnungsrechtes ignorierte Ministerin Scharrenbach die bevorstehende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster, das schließlich am 5. Oktober 2018 einen vorläufigen Rodungsstopp verfügte. Dies ist umso ungeheuerlicher, da RWE dem Gericht eine Stillhaltezusage erteilt hatte, bis zum 14. Oktober 2018 nicht zu roden. Bis zu diesem Datum war also mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen. Statt dies zu berücksichtigen, schickte man tausende Polizeibeamt*innen fahrlässig in einen wochenlangen, gefährlichen und schlussendlich vollkommen sinnlosen Einsatz. Die Gründe, die eine Rodung verhindern könnten, wurden bewusst ausgeblendet. Das hat mit verantwortungsvollem Regierungshandeln nichts zu tun. 4. Ministerpräsident Laschet wird seiner Führungsrolle nicht gerecht Die Landesregierung drückt sich um Antworten auf unsere Fragen zur Kommunikation und Einbindung der Staatskanzlei bei den Entscheidungen zur Räumung des Hambacher Waldes. Aus den spärlichen Antworten wird erneut deutlich, dass Ministerpräsident Laschet offenbar kein Interesse daran hatte, in dieser angespannten Situation vermittelnd einzugreifen. Er ist damit seiner Führungsrolle nicht gerecht geworden. Weltweit schaute man mit Unverständnis auf die Räumung im Hambacher Wald, während parallel über den Ausstieg aus der Kohleverstromung verhandelt wurde und Millionen Menschen für effektivere Klimapolitik auf die Straße gingen. Herr Laschet hätte ein Rodungsmoratorium gegen RWE aussprechen können und seinen Minister*innen Einhalt gebieten müssen. Zumindest aber hätte er in dem Konflikt vermitteln müssen, statt ihn mit einer einseitigen Parteinahme für RWE weiter anzuheizen. Vom Ministerpräsidenten, der sich schon als Bundeskanzler in Berlin sieht, hätte man eigentlich ein anderes Krisenmanagement erwartet. Fazit Die Antworten der Landesregierung haben viele unserer Vermutungen bestätigt und keine widerlegt. Hinsichtlich der Praxis der Gutachtenvergabe weicht die Landesregierung aus. Daher werden wir mit einer weiteren Kleinen Anfrage, die nicht gegebenen Antworten einfordern. Wenn die Landesregierung behauptet, dass es zulässig ist, Aufträge von Bewerber*innen erledigen zu lassen, obwohl das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist, muss sie dies auch beweisen und vergleichbare Vergabeverfahren benennen. Wir werden ihnen die Ausflüchte nicht durchgehen lassen.