Kommunalfinanzen – Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 16. November 2019 In der vergangenen Woche hat das Kommunalministerium NRW endlich seine Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 vorgelegt. Endlich deshalb, weil die Veröffentlichung üblicherweise zeitnah nach Abschluss des Verbundzeitraums erfolgt, um den Kommunen eine angemessene Zeit zur Planung für ihre Haushalte einzuräumen. Dies ist leider dieses Jahr nicht möglich gewesen, in vielen Städten und Kreisen wurden die Haushalte bereits aufgestellt und müssen nun ggf. angepasst werden. Im Vergleich zur ersten, vorläufigen Arbeitskreisrechnung aus Juli 2019, die das Ist-Aufkommen der relevanten Verbundsteuern für den Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30. April 2019 und die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2019 berücksichtigt hat, haben sich nämlich tatsächlich Veränderungen ergeben: So erhöhen sich nun durch die Anpassung des kommunalen Steuerverbundes an die Ist-Ergebnisse im Referenzzeitraum vom 01.10.2018 bis 30. September 2019 die Zuweisungen an die Kommunen um 121,9 Millionen Euro. Die konkreten Veränderungen für Dinslaken ergeben sich aus Drucksache 17/2666 des Kommunalministeriums NRW entnehmen. Schlüsselzuweisung: 35.274.743,00 Aufwands und Unterhaltungspauschale: 335.566,27 Allgemeine Investitionspauschale: 2.809.806,06 Schulpauschale/ Bildungspauschale: 2.009.736,00 Sportpauschale: 204.733,00 GESAMTZUWEISUNGEN (Allg. Zuweisungen): 40.634.584,33 Das entspricht einem Plus von 3.081.396 Euro bzw. +8,2%. Für die normierte Steuerkraft bedeutet das einen Anstieg von 70.580.332,06 auf 72.437.941,06 Euro. Also +1.857.609 Euro bzw. +2,6 %. Darüber hinaus möchten wir noch über die Sachstände von zwei weiteren für die Kommunalfinanzierung wichtigen Themen informieren: 1. Integrationskosten und FlüAG Seit Monaten wird im Land über eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Integrationsleistungen gestritten. Erst weigerte sich Schwarz-Gelb entgegen der Versprechungen im Landtagswahlkampf 2017 die Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 432 Millionen Euro, die bis 2019 zur Verfügung gestellt wurde, an die Kommunen weiterzuleiten, dann wurde zunächst nur ein Teil (100 Mio. Euro) durchgeleitet. Für das Haushaltsjahr 2019 wurde dann endlich eine dauerhafte Weitergabe beschlossen. Allerdings läuft auch das nicht ganz unfallfrei ab, da die im Oktober versendeten Bescheide an die Kommunen anders als bei der Pauschale im Jahr 2018 eine Zweckbindung enthalten. Die Mittel müssen also für Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit der Integration verwendet werden und dürfen nicht z. B. für die Schaffung zusätzlichen Schulraums oder neuer KiTas eingesetzt werden. Über die Weigerung der Landesregierung, die ab 2020 fließenden Ersatzleistungen des Bundes für Integration (151 Millionen Euro in 2020) weiterzugeben, haben wir Euch bereits in einem Kommunalinfo am 01.10.2019 informiert. Das ist umso empörender, als wir im Kommunalausschuss auf unsere Frage nach der Entwicklung der Kosten des Landes für die Unterbringung und Integration von Geflüchteten erfahren haben, dass das Land zwischen 2016 und 2018 über alle Einzelpläne hinweg über zwei Milliarden Euro (genau: 2.059,1 Mio. Euro) weniger aufwenden musste. Außerdem gibt es noch immer keine verlässliche Aussage, geschweige denn eine Perspektive zur lange erwarteten Erhöhung der FlüAG-Pauschale. Wir haben deshalb für die laufenden Haushaltsplanberatungen einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir eine Erhöhung der FlüAG-Pauschale um 155 Millionen Euro fordern, damit die Kosten pro Geflüchtetem und Jahr zukünftig um die bereits 2018 gutachterlich festgestellten 2.500 Euro erhöht werden können, die den Kommunen für eine auskömmliche Finanzierung fehlen. 2. Altschulden Ebenfalls seit Monaten diskutieren wir über die kommunalen Altschulden (auch hierüber haben wir euch regelmäßig informiert). Die kurzfristigen Kassenkredite der NRW-Kommunen belaufen sich trotz guter Konjunktur, eigener Sparanstrengungen der Städte und Gemeinden und dem 2011 eingeführten Stärkungspakt Stadtfinanzen noch immer auf rund 24 Milliarden Euro. Wir haben deshalb Ende vergangenen Jahres auf Grundlage eines Gutachtens des ehemaligen Kämmerers von Bochum, Dr. Manfred Busch, ein Konzept für einen Altschuldenfonds vorgelegt. Außerdem gab es in der letzten Zeit vernehmbare Signale aus Berlin, die eine gemeinsame Lösung der Altschuldenproblematik (und entsprechend eine Beteiligung des Bundes) in Aussicht stellten. So war unter anderem die Rede davon, dass Bundesfinanzminister Scholz bereits in seinem Haus ein Konzept hat erstellen lassen, das eine Beteiligung des Bundes durch eine Übernahme von Kommunalschulden i. H. v. 18 Milliarden Euro beinhaltete. Trotz dieser positiven Signale und der damit einhergehenden Notwendigkeit einer aktiven Beteiligung NRWs, in dessen Grenzen sich bekanntermaßen die meisten verschuldeten Kommunen befindet, verweigert die Landesregierung noch immer jedes Engagement und weist mit dem Finger in Richtung Berlin. Ausweislich eines aktuellen Berichts des WDR-Magazins Westpol vom 10.11.2019 konnte (oder wollte) Landesfinanzminister Lienenkämper (CDU) keine Antwort auf die Frage geben, ob das Land zu einer Beteiligung an einem bundesweiten Entschuldungsprogramm bereit sei. Die Landesregierung muss endlich handeln und sicherstellen, dass die historische Chance zur Entschuldung nicht an den NRW-Kommunen vorbeizieht. Die bisherige und am Wochenende erneut zu Tage getretene Weigerung der Landesregierung, eine eindeutige Position zu beziehen, trägt zu einer massiven Verunsicherung innerhalb der kommunalen Familie bei. Wir werden daher weiterhin darauf drängen, dass CDU und FDP in Düsseldorf Farbe bekennen, ob sie an der Seite ihrer Kommunen stehen oder ob sie das Problem der enorm hohen Schulden vieler Städte kalt lässt.