GRÜNE setzen sich für Erhalt der Gebührenbefreiung für Geschwisterkinder in Kitas ein

Spielende Kinder - Vitolda-Klein - unsplash.com
Spielende Kinder - Vitolda-Klein - unsplash.com

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11. Juni 2025 wurde im Zuge der geplanten Sparmaßnahmen auch die Abschaffung der Gebührenbefreiung für Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen diskutiert (Vorlage 1738/2025 – Anlage 1).

Die GRÜNE Ratsfraktion hat sich in diesem Zusammenhang klar gegen eine erhöhte Beitragslast positioniert und beantragt, diese familienfreundliche Regelung aus dem Sparpaket auszuklammern.

„Wir dürfen Familien mit mehreren Kindern nicht zusätzlich belasten“, betont Annette Berger, Vorsitzende  des Jugendhilfeausschusses. „Die finanzielle Entlastung durch die Gebührenbefreiung für Geschwisterkinder ist ein wichtiger Beitrag, um Eltern in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und Chancengleichheit für alle Kinder sicherzustellen.“

Auch der Fraktionsvorsitzende Niklas Graf unterstreicht die Haltung der GRÜNEN: „Wir stehen für eine familienfreundliche Stadt Dinslaken. Politik muss sich an den Bedürfnissen der Bürger*innen orientieren, finanziell schwächer gestellte Familien unterstützen und eine bestmögliche Absicherung gewährleisten. Die Gebührenbefreiung für Geschwisterkinder ist dabei ein zentrales Element für eine attraktive Stadt. Sie muss erhalten bleiben, um junge Familien zu entlasten und ihnen Planungssicherheit zu geben. Deshalb freuen wir uns sehr, dass unser Antrag in der bisherigen Beratungsfolge einstimmig beschlossen wurde.”

Zum Hintergrund:
Die aktuelle Satzung der Elternbeiträge sieht vor, dass für Geschwisterkinder keine Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtung, der Tagespflege und auch nur hälftig beim Besuch der OGS erhoben werden. Dies gilt aufgrund einer Landesregelung auch, wenn das ältere Geschwisterkind sich im beitragsfreien letzten oder vorletzten Kita-Jahr befindet. Vom Land erhalten Kommunen einen Zuschuss für den finanziellen Ausfall, welcher aber die möglichen Beiträge nicht immer deckt.

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