Sechs Fraktionen beantragen gemeinsam die Gründung eines Arbeitskreis Hallenplanung

Bild: Samuel Griven - unsplash

Unter dem Titel „Bildung eines AK Hallenplanung“ haben die AWG, die FDP, die Linke, die PARTEI und die UBV auf Initiative der GRÜNEN Ratsfraktion und des Stadtsportverbandes Dinslaken e.V. am 05. Mai 2023 gemeinsam folgenden Antrag gestellt:

Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

  1. Die Stadt Dinslaken setzt zeitnah einen Arbeitskreis aus Mitgliedern der Stadtverwaltung aus den Bereichen Schule und Sport, Vertreterinnen des SSV und Vertreterinnen der Grund- und weiterführenden Schulen in Dinslaken ein.
  2. Der Arbeitskreis soll eine zukünftige Belegungsplanung der Dinslakener Sporthallen auf Basis verschiedener Szenarien der verfügbaren Sporthallen erstellen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden, um tragfähige Projektionen in die Zukunft zu gewährleisten:
    • a. Der aktuelle Stand soll auf die Zukunft abgebildet werden.
    • b. Die Schulklassen- und Vereinsentwicklung soll positiv wie negativ abgebildet werden (unter Einbeziehung steigender Geburtenraten und älter werdender Bevölkerung).
    • c. Bedarfe der beiden „Gruppen“ (Schule und Sport) in Worst- und Best-Case-Szenarien und entsprechende Bedarfsabfragen sollen bei allen Akteuren mit Hallennutzungen abgefragt werden.
    • d. Die Hallenzeit-Kapazitäten sollen in versch. Szenarien, u. a. in Bezug auf Neubau/Sanierung bestehender Hallen und keinen Abriss einer aktuell bestehenden Halle, dargestellt werden.
  3. Der Arbeitskreis wird damit beauftragt, die dritte und alle zukünftigen Belegungskonferenzen vor- und nachzubereiten.

Begründung:

Der Sportstättenzielplan von 2018 muss aufgrund veränderter finanzieller Rahmenbedingungen dringend überarbeitet werden. Durch den Ausfall von Sporthallenzeiten durch Reparaturen bzw. Teilsanierungen muss ständig mit der Verlegung von Schulsportzeiten und Vereinssport improvisiert werden. Es liegt kein zukunftsfähiges Belegungskonzept der Sporthallen für die nächsten Jahre vor. Schulsport und Vereinssport benötigen dringend zukunftsfähige Perspektiven.

Das Ziel des AK Hallenplanung ist es, Transparenz zu schaffen, wie viele Sporthallen an welchen Standorten in Zukunft benötigt werden, um eine nachhaltige und positive Sportentwicklung im Schulbereich und bei den Sportvereinen sicherzustellen. Basis sollen die Mitgliederzahlen des LSB NRW von 2022 sein sowie die aktuellen Zahlen aus dem Schulentwicklungsprozess. Aufgrund der Arbeitsergebnisse wird die Verwaltung in die Lage versetzt, eine Sportstättenzielplanung Version 2.0 abzuleiten und nach Beschlussfassung umzusetzen.