Regionale Kooperationsstandorte im RVR 3. Dezember 2019 GRÜNE Kreistagsfraktion: Keine Änderungsverfahren – Regionalplan muss schnellstmöglich fertig gestellt werden! Nach Vorstellung der Regionaldirektorin und der RVR-Fraktionen von CDU und SPD soll ein Erarbeitungsbeschluss für einen Teilplan „Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr gefasst werden. Ulrike Trick, stellvertretende Vorsitzende der GRÜNEN Kreistagsfraktion und Mitglied im Ruhrparlament sagt dazu: „Grundsätzlich ist gegen regionale Kooperationsstandorte nichts einzuwenden. Kommunen und Kreise, die Gewerbeflächen haben, geben diese bei der Wirtschaftsförderung des Regionalverband Ruhr (RVR) an und Kommunen, die über wenige Gewerbeflächen verfügen, verweisen Interessenten dorthin. Auf diese Weise ist Amazon nach Rheinberg gekommen. In den Ruhrgebietsstädten werden die Grünzüge und Freiflächen geschont und im Umland Arbeitsplätze geschaffen. So profitiert eine ganze Region. Entscheidungen über die Art der Ansiedlung werden von der Kommune getroffen, in der der Investor sich niederlassen möchte. In Sonsbeck scheint das aber gründlich schiefgelaufen zu sein, denn hier will der Rat seine Zusage für einen Kooperationsstandort zurückziehen. Das zeigt, wie schwierig es für Gemeinderäte im Vorfeld ist, alle Konsequenzen solcher Entscheidungen zu erfassen und wie umfassend die Beratung sein muss. Im Fall Sonsbeck war die EntwicklungsAgentur Wirtschaft (EAW) tätig. Es ist zu vermuten, dass die Beratung nicht umfassend war. Wenn jetzt die Kooperationsstandorte in einem Teilplan festgeschrieben werden, ohne dass der gesamte Rahmen, also der Regionalplan beschlossen wurde, haben die Kommunen keine Planungssicherheit hinsichtlich ihres weiteren Flächenbedarfs für Wohnbau, Gewerbe etc. und des Flächenverbrauchs, den sie zulassen müssen z.B. für Abgrabungen. Abgesehen davon, ist es absurd, ein Regionalplan-Änderungsverfahren einzuleiten, wenn der Regionalplan noch nicht beschlossen ist. Die Regionaldirektorin sollte vielmehr alle Kräfte bündeln und konzentrieren, um diesen möglichst schnell fertig zu stellen. Die ständigen Forderungen der IHK nach schnellen Lösungen sind unbegründet. So lange der Regionalplan nicht verabschiedet ist, gilt der alte Gebietsentwicklungsplan (GEP). Das ist beim RVR wie bei einem Verkehrsunternehmen. Solange die neuen Fahrpläne nicht in Kraft sind, gelten die alten. Gefahren wird aber trotzdem.“