GRÜNE fordern Basiskonten statt Bezahlkarte

Die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Dinslaken hat im Sozialausschuss einen Änderungsantrag eingebracht. Hintergrund ist eine Beschlussvorlage, welche die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete vorschlägt. Die Niederrheinische Sparkasse Rhein-Lippe hatte zuvor einseitig den Wegfall der Barscheck-Auszahlung angekündigt. Die Bezahlkarte ermöglicht nur eine sehr eingeschränkte Nutzung, wobei nur 50 Euro im Monat bar verfügt werden können.. Laut Verwaltung sind aktuell rund 15 Leistungsberechtigte monatlich betroffen. Die GRÜNEN sprechen sich dafür aus, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch XII künftig vorrangig über reguläre Giro- oder Basiskonten auszuzahlen.

„Die Bezahlkarte ist mit spürbaren Einschränkungen im Alltag verbunden und aus unserer Sicht nicht die richtige Antwort auf ein organisatorisches Problem“, erklärt Beate Stock-Schröer, stellvertretende Vorsitzende der grünen Ratsfraktion und Vorsitzende des Sozialausschusses. „Statt ein neues Sondersystem einzuführen, sollte die Stadt bestehende rechtliche Möglichkeiten konsequent nutzen und Menschen beim Zugang zu einem Basiskonto unterstützen. Europäisches und deutsches Recht formulieren eindeutig den Anspruch jedes Menschen auf ein Basiskonto. Wenige in Dinslaken sind bis zur Einrichtung ihres Kontos auf eine Übergangslösung angewiesen, die bislang mithilfe sogenannter Barschecks gelöst werden konnte. Warum die Sparkasse sich plötzlich nicht mehr in der Lage sieht, die Gelder an die Bedürftigen auszuzahlen, ist für uns unbegreiflich.“

Martin Höffkes, Mitglied der grünen Ratsfraktion und sachkundiger Bürger im Sozialausschuss, betont: „Asylsuchende und Geduldete haben grundsätzlich einen Anspruch auf ein Basiskonto. Eine individuelle Unterstützung bei der Kontoeröffnung stärkt Selbstständigkeit und vermeidet Stigmatisierung. Es kann nicht die Lösung sein, dass wegen weniger Betroffenen, die bislang noch Ihre Leistungen über Barschecks beziehen, eine Bezahlkarte eingeführt wird, die dann verpflichtend für alle genutzt werden muss, auch von denen, die bereits ein Basiskonto haben.“

Die Stadtverwaltung teilt in einer Stellungnahme grundsätzlich die Auffassung, dass Leistungsberechtigte einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf ein Basiskonto haben, und verweist darauf, dass Betroffene bereits heute bei der Kontoeröffnung unterstützt werden. Gleichzeitig wird dabei durch die Verwaltung allerdings auch deutlich gemacht, dass dieser Anspruch in der Praxis nicht in allen Fällen zeitnah durchgesetzt werden könne. Trotz Begleitung und rechtlicher Möglichkeiten komme es weiterhin zu Ablehnungen durch Kreditinstitute, auf die die Kommune keinen direkten Einfluss habe. 

Die GRÜNEN nehmen diese Einschätzung zur Kenntnis, halten aber weiterhin an ihrer Kritik fest. „Dass die Bezahlkarte auch von der Verwaltung nicht als Wunschlösung beschrieben wird, zeigt doch, wie problematisch die aktuelle Situation ist“, so Stock-Schröer. „Die Verweigerung ein Konto einzurichten mit Hinweis auf fehlende Dokumente ist vorgeschoben. Denn für die Identitätsprüfung nach dem sogenannten Geldwäschegesetz und zugehöriger Verordnung sind dort ausdrücklich auch Dokumente wie Duldung und Ankunftsnachweis als zulässige Dokumente für die Kontoeröffnung vorgesehen. Wir können der Bezahlkarte nicht zustimmen und hoffen, dass die Verwaltung nochmal prüft, mit welchen Unterstützungsmaßnahmen der reibungslose Ablauf der Kontoeinrichtungen erfolgen kann.“

Mit dem  Änderungsantrag hoffen die GRÜNEN auf eine Versachlichung und eine gerechte Lösung für alle.

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