ÖPNV-Ausbau ist Daseinsvorsorge 26. April 2017 „Beim NRW-Ticket für 2 Euro am Tag handelt es sich – im Gegensatz zu dem verfassungsrechtlich höchst bedenklichen ‚Bürgerticket‘ bzw. ‚fahrscheinlosen‘ ÖPNV – um ein freiwilliges, nicht verpflichtendes Angebot. Deshalb sind Prognosen zur Höhe der verkauften Abonnements, zur Verdrängung anderer Ticketformen und zur Zahl der Neufahrgäste schwierig zu treffen – auch weil es in NRW keine zentrale Stelle gibt, die die Informationen zum ÖPNV sammelt, sondern diese bei den Verkehrsverbünden verbleiben“, so Norbert Axt, Direktkandidat der Oberhausener Grünen für Sterkrade und Dinslaken. Nach Ansicht der Grünen wird es auf jeden Fall mehr Einnahmen durch Neukund*innen geben, die auf Bus und Bahn umsteigen. Aktuell haben wir in NRW ein Tarifchaos, das die Leute vom umweltfreundlichen Bahn- und Busfahren abhält“ so Axt weiter. NRW bekommt vom Bund in den nächsten Jahren mehr Geld für den Nahverkehr. Die so genannten Regionalisierungsmittel sind bereits 2017 um 150 Millionen Euro zusätzlich gestiegen, bis 2031 werden es ingesamt fünf Milliarden Euro. Nach Ansicht der Grünen kann damit zum einen der Ausbau des Nahverkehrs bezahlt werden, aber eben auch die Attraktivität verbessert werden. Mit der Deckelung auf eine Million Tickets und einer Evaluierung nach drei Jahren schließen wir zudem unkalkulierbare Kosten aus. Befürchtungen von Gewerkschaften, die Mindereinnahmen durch Abbau von Personal zu refinanzieren, sind daher vollkommen unbegründet, zumal dies mit der geforderten Qualitätssteigerung im Widerspruch stehen würde. In einem „Pakt für den Nahverkehr“ sollen gemeinsam mit den Verkehrsverbünden ab dem 01.01.2018 für einen Zeitraum von drei Jahren zunächst insgesamt eine Million NRW-Tickets angeboten werden. Gleichzeitig sollen mindestens 500 Millionen Euro jährlich in den Ausbau des Bus- und Bahnangebots fließen. Nach drei Jahren wollen wir das Ganze evaluieren und gemeinsam mit den Verbünden ein einheitliches Ticket für ganz NRW als festes Angebot etablieren. Das Sozialticket bleibt davon unberührt. Jede*r bisherige*r Sozialticket-Nutzer*in kann – abhängig nach Fahrverhalten – selbst entscheiden, ob er oder sie beim Sozialticket bleiben oder zum NRW-Ticket wechseln will. Das Sozialticket stellt unverändert den Grundanspruch an Mobilität sicher. Für die Vielfahrer*innen auf weiteren Strecken wird sich der Umstieg aufs neue NRW-Ticket auch bei Transferleistungsempfänger*innen lohnen.