Stundenerhöhung des Angebots „Startchancen“ 23. Februar 202423. September 2024 Bild: Ben Wicks - unsplash Die Grüne Ratsfraktion beantragt, das Angebot Startchancen für Familien in der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr zum 01.04.24 um 10 Wochenstunden auf 29,5 Stunden zu erhöhen. Seit 2008 unterstützen die Fachkräfte des Angebots Startchancen Familien in der Schwangerschaft und bis zum 3. Lebensjahr der Kinder – in 2022 wurden insgesamt 65 Familien betreut, davon waren 27 Neuaufnahmen (vgl. beigefügter Antrag vom 21.08.23). Das Angebot ist fest etabliert und wichtiger Bestandteil der Frühen Hilfen in Dinslaken. Konkret leistet das Angebot Antragshilfen, unterstützt bei Behördenangelegenheiten, in Gesundheitsfragen, Fragen rund um die Geburt und die Entwicklung im Baby- und Kleinkindalter, bei der Hebammensuche, der Kita-Anmeldung u.v.m. Oftmals befinden sich die Familien in sozialer Isolation und können durch „Startchancen“ in Gruppenangebote, Elterncafés und ähnliches vermittelt werden. Nicht zuletzt gelingt durch den niedrigschwelligen Zugang ohne Antragstellung bei Bedarf eine Vermittlung in weiterführende Angebote der Kinder-, Jugend- und Gesundheitshilfe im Rahme der Präventionskette (Lotsenfunktion). Nicht zuletzt der Allgemeine Soziale Dienst profitiert dadurch, dass die Familien frühzeitig den Weg zum Jugendamt finden. Dadurch können Folgeprobleme und –kosten vermieden werden. Für die Verantwortungsgemeinschaft leistet das Angebot somit einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz in Dinslaken. Die Lage der Familien hat sich durch die Folgen der Corona-Pandemie sowie die weiteren krisenhaften Entwicklungen an vielen Stellen verschlechtert. Die Problemlagen haben sich verschärft. Dazu sagt Annette Berger, jugendpolitische Sprecherin der GRÜNEN: „Seit 2008 unterstützen Silke Liß und Ihr Team von den AWO-Startchancen Familien in der Schwangerschaft und den ersten drei Lebensjahren. Die Sozialarbeiterinnen begleiten zu Ämtern, unterstützen niedrigschwellig da, wo konkrete Hilfe benötigt wird – bei der gesundheitlichen Versorgung, der Suche nach einer Hebamme, der Anmeldung für einen Kitaplatz u.v.m. Durch die Initiierung von Gruppenangeboten in Familienzentren und anderen Einrichtungen ermöglichen sie Kontakte zu anderen Eltern mit ihren Kindern und lotsen bei Bedarf in weiterführende Angebote. Im Familienzentrum sind sie regelmäßig vor Ort und gut in das Unterstützungsnetzwerk der Frühen Hilfen eingebunden.“ Niklas Graf, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN, ergänzt: „Einige Eltern nehmen das Angebot bereits mit ihrem zweiten oder dritten Kind in Anspruch – gute Hilfe spricht sich herum. Wichtig ist, dass kein Antrag gestellt werden muss. Die Hilfe wird zum Teil über einen kürzeren Zeitraum, bei einigen aber auch über die Zeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen. Leider besteht seit Monaten eine Warteliste, die immer länger wird. Eine Aufstockung ist daher dringend erforderlich.“ Das Angebot „Startchancen“ ist mit dem vorhandenen Stundenumfang nicht in der Lage, den wachsenden Bedarf der Familien zu decken und musste daher eine Warteliste einrichten. Dass dies gerade bei akutem Bedarf von Familien nicht tragbar ist, liegt auf der Hand. Leistungen entlang der Lebensbiografie (Angebote der Präventionskette) sollen allen Dinslakener Kindern, Jugendlichen und Eltern niedrigschwellig zugänglich gemacht werden. Darauf haben sich im Rahmen des Leitbildes der Kommunalen Präventionskette (unser DINgg) alle Akteur*innen und politischen Vertreter*innen verpflichtet. Es handelt sich bei dem Angebot keinesfalls um eine freiwillige Leistung, die gesetzliche Grundlage ist der § 16 SGB VIII, der im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes eine deutliche Stärkung erhalten hat. Das Jugendamt ist in der Planungsverantwortung für ein „möglichst wirksames, vielfältiges, inklusives und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen“ (§ 80 SGB VIII). Gleichzeitig gilt auch in einem Interimshaushalt gemäß Geschäftsordnung NRW, dass Ratsbeschlüsse Gültigkeit behalten und Auszahlungen getätigt werden sollen, wenn der Aufschub von Aufwendungen besonders unwirtschaftlich wäre. Antrag