Altschuldenlösung für Kommunen kommt 20. Juni 202323. September 2024 Die GRÜNE Landtagsfraktion hat zusammen mit der Landesregierung den Einstieg in eine Lösung für die kommunalen Altschulden auf den Weg gebracht. In einer Kommunalinfo schreibt die GRÜNE Landtagsfraktion dazu im Weiteren: Für unsere besonders von Altschulden belasteten Kommunen ist das eine sehr gute Nachricht. Damit ist uns ein historischer Durchbruch gelungen, für den wir uns als Grüne Landtagsfraktion stark gemacht haben und mit dem wir ein zentrales Wahlversprechen einlösen. Hinzu kommt ein kommunales Investitionsprogramm für Klimaschutz und Klimaanpassung im Milliardenhöhe, von dem alle Kommunen profitieren werden. Altschulden: eine Fessel für die kommunale Handlungsfähigkeit Viele Städte und Gemeinden in NRW ächzen unter einer jahrzehntealten Last von Kassenkrediten. Mit diesen sogenannten Altschulden gehen hohe Zinsen und ein jahrzehntelang gewachsener Investitionsstau einher. Wichtige Investitionen in Bildung, Klimaschutz und Mobilität bleiben dabei auf der Strecke. Die Schulden sind zum überwiegenden Teil nicht von den Kommunen selbst verschuldet, sondern eine Folge des Strukturwandels und hoher Sozial- oder anderer Lasten durch Entscheidungen anderer politischer Ebenen. Trotzdem müssen die Menschen vor Ort seit langem unter fehlenden Investitionen leiden. Die Entlastung von den drückenden Schulden der Vergangenheit ist deshalb eine gemeinsame Verantwortung von Land und Bund. Schwarz-Grün löst Versprechen einer substanziellen Entlastung der am stärksten unter „Altschulden“ leidenden Kommunen ein Unser Beitrag zur Altschuldenlösung sieht vor, dass das Land NRW zunächst die Hälfte aller kommunalen Altschulden übernimmt. Dabei folgen wir der Definition des Bundes, wonach unter den Begriff Altschulden alle kommunalen Liquiditätskredite oberhalb einer Pro-Kopf-Verschuldung von 100 Euro je Einwohner*in fallen. In NRW summieren sich diese Kredite derzeit auf etwa 19,7 Milliarden Euro. Das bedeutet, dass das Land mit der hälftigen Entschuldung rund 9,85 Milliarden Euro übernimmt. Um die kommunale Handlungsfähigkeit landesweit zu sichern, werden die Städte und Gemeinden mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung am stärksten von der Schuldenübernahme profitieren. Mit dieser Lösung sorgen wir kurzfristig dafür, dass unsere Kommunen effektiv entlastet werden und handlungsfähig bleiben, um die vielfältigen aktuellen Herausforderungen zu meistern. Gleichzeitig lassen wir den Bund weiterhin nicht aus der Pflicht, seiner Mitverantwortung für die Entstehung der Altschulden gerecht zu werden und, so wie vom Bundeskanzler mehrfach zugesagt, die andere Hälfte der Schuldenlast zu übernehmen. Abwicklung über das Gemeindefinanzierungsgesetz sichert frühestmöglichen Start noch in 2024 Die Gesetzgebung und Abwicklung der vorgesehenen Altschuldenlösung wird in enger Verzahnung mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz erfolgen. Die Zahlungen für Zins und Tilgung – der sogenannte Schuldendienst – erfolgen als Vorwegabzug in Höhe von 460 Millionen Euro (2024: 230 Millionen Euro) aus der finanziellen Verteilmasse und unter Inanspruchnahme der freiwilligen Aufstockung des Gemeindefinanzierungsgesetzes durch die Grunderwerbsteuer. Um sicherzustellen, dass das Geld trotz der schwankenden Steuereinnahmen zum Bedienen der Kredite ausreicht, garantiert das Land für diese Aufstockung ein jährliches Mindestvolumen von 460 Millionen Euro. Diese Lösung ermöglicht trotz der derzeit schlechten Haushaltslage des Landes eine frühestmögliche Entlastung unter solidarischer Beteiligung der kommunalen Familie. Details werden im Sommer gemeinsam mit den Kommunen geklärt, Beschlussfassung erfolgt noch in 2023 Die genaue Ausgestaltung und Abbildung im Gemeindefinanzierungsgesetz wird die Landesregierung über die Sommerpause hinweg in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten und nach der Sommerpause ins Gesetzgebungsverfahren geben. Dies betrifft z.B. die kommunalscharfe Verteilung der zu übernehmenden Kredite. Wie hoch letztlich die Entlastung für einzelne Kommunen ausfällt, wird also erst nach der Sommerpause feststehen. Als Landtagsfraktion werden wir euch über diese Entscheidungen weiterhin eng informieren. Land unterstützt zugleich den Klimaschutz in den Kommunen In Ergänzung zur Altschuldenlösung werden wir ein Investitionsprogramm für kommunalen Klimaschutz sowie Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung auflegen. Das Investitionsprogramm soll ein Volumen von mindestens sechs Milliarden Euro für die nächsten Jahre umfassen. Die Finanzierung soll durch einen Vorwegabzug zulasten der Investitionspauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz in Höhe von 300 Millionen Euro (im GFG 2024 mit einem hälftigen Vorwegabzug von 150 Millionen Euro) erfolgen. Konkrete Details des Investitionsprogramms werden unter enger Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände noch festgelegt. Hier die Presseerklärungen der Landesregierung und der Grünen Landtagsfraktion zu der Entscheidung. Eine Übersicht über den Stand der Liquiditätskredite („Kassenkredite“) in euren jeweiligen Kommunen findet ihr bei IT NRW (Stand 31.12.2021). Entscheidend für den Vergleich zwischen Kommunen ist die Summe der Zeilen „Kassenkredite“ + „Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung“ je Einwohner*in. Diese lag im landesweiten Durchschnitt bei 1.229 €/EW.