Die Grünen fordern, die Dächer in Dinslaken konsequent ökologisch zu nutzen. 8. Juni 2021 Die Grünen in Dinslaken fordern neben dem aktiven Ausbau der Photovoltaik- und Solaranlagen auf den Dächern des gesamten Stadtgebiets die nachhaltige Verbesserung der Klimaresilienz der Dinslakener Gebäude. So können Dächer, die sich nicht für die Energiegewinnung eignen, alternativ auch extensiv begrünt werden, um das Stadtklima zu verbessern und die Insektenvielfalt zu sichern. Allein für die Energiegewinnung ergibt die Potenzialanalyse für Dinslaken laut Energieatlas.nrw eine mögliche Modulfläche von 1.324.000 m2, die installierbare Leistung liegt bei 220 MWp (Megawatt peak), der mögliche Stromertrag bei 190 GWh/a, und die mögliche CO2-Einsparung liegt demnach bei 90 kt/a (Kilotonnen pro Jahr). „Nach Angaben der Stadtwerke Dinslaken waren zum Jahresende 2019 an lediglich 13 öffentlichen Standorten im Stadtgebiet Dinslaken PV-Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung installiert. Zu diesen Gebäuden gehören neben den beiden Gymnasien OHG und THG auch die EBGS, die Dorfschule in Hiesfeld, die GGS am Weyer und die Kita Dickerstraße. Außerdem sind das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke sowie das PV Zentrallager, die neue Feuerwache in Lohberg, die ehemalige Kohlenmischhalle und die in privater Hand befindlichen Unternehmen Baumarkt Mehring und Terlinden Möbeltransporte GmbH mit PV-Anlagen ausgestattet”, führt Kerstin Engel aus. „Die in der Potenzialanalyse berücksichtigten und bisher nicht genutzten Dachflächen aller Dinslakener Schulen, Kitas und Familienzentren, Sporthallen und öffentlicher Gebäude sollten deshalb konsequent und zeitnah mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden.” „Berücksichtigt man nun noch das Potenzial, das sich auf privaten Gebäuden ergibt, dann kann künftig ein Großteil der Energie, die vor Ort verbraucht wird, auch vor Ort klimaneutral produziert werden. Technisch ist dies möglich und muss nur noch für die breite Umsetzung geplant und möglichst mit entsprechenden Fördermaßnahmen unterstützt werden. Auch rechtlich sind bereits Vorgaben gemacht und in einigen Bundesländern umgesetzt worden. Deshalb werden wir Grüne uns im Stadtrat auch dafür einsetzen als Investition in die Zukunft”, ergänzt Beate Stock-Schröer, „gemäß §9 Abs. 1 Nr. 23b) BauGB kann in Bebauungsplänen für Neubaugebiete z.B. festgesetzt werden, dass bei der Errichtung von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen bauliche und technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen. Auf Dächern, die primär nicht für Solarenergie geeignet sind, lassen sich alternativ klimarelevante Grünzonen einrichten.“