Konnexitätsprinzip 10. März 2012 Antrag für eine Resolution des Rates der Stadt Dinslaken Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Heidinger, die oben aufgeführten Fraktionen stellen gem. Geschäftsordnung den Antrag, die nachstehende Resolution Konnexitätsprinzip in der Ratssitzung am 27.03.2012 zur Abstimmung zu stellen. R e s o l u t i o n : Das Konnexitätsprinzip beachten – Selbstverwaltung gewährleisten. Sowohl das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, als auch die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen garantieren die kommunale Selbstverwaltung. Dies beinhaltet einen verfassungsrechtlichen verbürgten Anspruch auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung. Der Bund entzieht sich jedoch seit Jahren seiner Pflicht, die Kommunen angemessen finanziell auszustatten. So ist auch die vielfach beklagte verheerende Finanznot der Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf ein strukturelles Einnahmeproblem zurückzuführen. In vielen Kommunen, so auch in unserer Stadt, reicht das Geld nicht mehr aus, um die grundlegendsten Bedarfe zu decken. Dies gilt insbesondere für die Sozialleistungen. Den Kommunen wurden immer mehr Aufgaben übertragen (Inklusion,U3 Betreuung, Kibiz, Kosten der Unterkunft etc.), ohne finanzielle Ressourcen ist jedoch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Frage gestellt. Außerdem muss das Kooperationsverbot im Grundgesetz wieder aufgehoben werden. So könnte der Bund sich auch wieder beim Ausbau der Bildungslandschaft beteiligen. Dies ist mit Blick auf die Inklusion – die vollständige Integration behinderter Kinder in das allgemeine Kita-, Schul- und Bildungssystem – erforderlich, um anstehende Kosten von den Kommunen abzuhalten. Der „Solidarfond Ost“ muss zu einem „Solidarfond Deutschland“ werden, der nach Problemlage und nicht nach Himmelsrichtung fördert. Insbesondere aber sollte der Bund auf sozialpolitische Fehlanreize, etwa in Form von kurzfristigen Modellprojekten gänzlich verzichten. Mit dem Haushaltssicherungskonzept wurden und werden den Kommunen immer wieder Fesseln angelegt, die ihnen die Luft zum Atmen entziehen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass nun Bund und Land die verheerenden Folgen der Finanzmisere erkannt und sich des Problems angenommen haben. Wir hoffen, dass nach der Einsicht auch Taten folgen werden, die uns wieder die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung ermöglichen und die Handlungsfähigkeit der Kommunen real verbessern. Durch die Einführung des strikten Konnexitätsprinzips, das auch im Verhältnis zwischen Bund und Kommunen gilt, soll sichergestellt werden, dass immer dann, wenn Kommunen durch Gesetze oder Verordnungen des Bundes zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verpflichtet werden (soweit das wegen Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 GG noch möglich ist) oder bestehende Aufgaben der Kommunen erweitert werden, Regelungen über die Kostenfolgen zu treffen sind. Führt die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen. Wir, die Mitglieder des Rates der Stadt Dinslaken, fordern Bund und Land auf, den Kommunen die notwendigen Gelder zur Verfügung zu stellen, um die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Wir fordern die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Weiterhin halten wir es für notwendig, die Lastenverteilung zwischen den Ebenen Bund, Land und Kommunen neu zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jürgen Buchmann gez. Birgit Emmerich gez. Gerd Baßfeld (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzende) Fraktionsvorsitzender)